Urteil: Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachbessern​

Die Regierung tut zu wenig für den Klimaschutz, urteilt das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg. Sie muss nun nachbessern oder in Berufung gehen.

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Jürgen Resch

(Bild: DUH / Steffen Holzmann)

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz nachlegen muss. Die bisher vorgesehenen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Ziele bei der CO₂-Reduzierung zu erreichen, urteilten die Richter und gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für deutsche Regierungen haben. Noch allerdings ist es nicht so weit, denn die aktuelle Regierungskoalition kann gegen das Urteil am Bundesverwaltungsgericht vorgehen. Ob sie das in Betracht zieht, blieb zunächst offen.

In seiner bisherigen Form erfülle das im Oktober 2023 beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben, argumentierte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle in ihrer Urteilsbegründung (Aktenzeichen OVG 11 A 22/21 und OVG 11 A 31/22). Schon jetzt sei absehbar, dass von 2024 bis 2030 viele Sektoren die zulässigen Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen überschreiten werden. Eine Ausnahme sei in der jetzigen Prognose die Landwirtschaft.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte der Bekanntgabe des Urteils: "Heute ist ein guter Tag für den Klimaschutz." Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln und das Klimaschutzprogramm kurzfristig nachbessern. Eine wesentliche Forderung seines Vereins ist ein generelles Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften Tempo 80 und innerorts maximal 30 km/h.

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Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und errang im November 2023 einen Sieg. Damals urteilte das OVG Berlin-Brandenburg, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.

Basis für die aktuell verhandelten DUH-Klagen waren wie damals die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Vorjahr waren rund 46 Prozent Minderung erreicht.

(mfz)