Verbraucherschutz: Fast-Fashion-Riese Shein will nach Abmahnung nachbessern​

Der chinesische Online-Händler Shein hat gegenüber Verbraucherschützern eine Unterlassungserklärung abgegeben. Es geht etwa um manipulatives Design und Rabatte.

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(Bild: Undrey/Shutterstock.com)

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geht weiter erfolgreich gegen Missstände bei Online-Plattformen vor. Nach dem digitalen Marktplatz Temu, der seinen Hauptsitz in den USA hat, gab nun auch der auf Kleidung und Mode spezialisierte Online-Händler Shein aus China eine ähnliche Unterlassungserklärung ab. Der Betreiber will demnach spätestens ab 1. Juni unter anderem auf manipulative Designtricks ("Dark Patterns") verzichten, Beschwerdewege vereinfachen und Kontaktmöglichkeiten deutlich erkennbarer machen. Der vzbv hat die Zusagen des Anbieters laut einer Mitteilung vom Freitag angenommen, der Fall geht also nicht vor Gericht. Falls sich ein Verstoß wiederholt, kann der Verband eine Vertragsstrafe fordern.

In der Abmahnung machte der vzbv Ende April geltend, dass der Fast-Fashion-Riese mehrfach gegen den Digital Services Act (DSA) der EU verstoße. Unzulässig ist auch Sicht der Verbraucherschützer bei Shein etwa ein häufig eingeblendetes Pop-up-Fenster mit dem Inhalt "Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?", wenn ein Nutzer Anstalten macht, die Seite zu schließen. Ein klarer Fall der Dark-Patterns-Spielart "Confirmshaming", meinte der vzbv. Dabei wird versucht, unangenehme Emotionen wie Schuld, Scham oder die Sorge, etwas zu verpassen, auszulösen, um die Entscheidungsfindung der Nutzer zu beeinflussen.

Der vzbv mahnte den Händler zudem wegen willkürlich erscheinender Rabatthöhen, fehlenden Informationen bei Sternchen-Bewertungen, unvollständigem Impressum sowie Greenwashing ab. Bei letzterem geht es darum, eigenen Produkten oder Aktivitäten eine positive Wahrnehmung zu verschaffen. Konkret kreideten die Verbraucherschützer Shein die Behauptung an, dass ein Abholen von Lieferungen bei einem Paketshop einen positiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leiste. Der Mode-Anbieter hat alle diese Kritikpunkte eingeräumt und Besserung gelobt.

Spätestens von Ende August an muss Shein auch die strengsten Vorschriften gemäß dem DSA einhalten. Die EU-Kommission stufte das Portal Ende April offiziell als sehr große Plattform ein. Deren Betreiber müssen Risikoabschätzungen durchführen und ausgemachte Gefahren etwa für die Demokratie, die öffentliche Sicherheit, die Grundrechte und den Jugendschutz minimieren.

Dass nach Temu auch Shein rasch reagiert habe, zeigt für vzbv-Vorständin Ramona Pop: "Verbraucherschutz wirkt." Das Unternehmen müsse künftig auf die bemängelten Praktiken verzichten. "Damit haben wir auch dieses Verfahren zügig und erfolgreich außergerichtlich abgeschlossen", freut sich Pop. Mit den aktuellen Schritten sei man aber noch nicht am Ziel. Unternehmen wie Shein machten Shopping "zum Spiel, das süchtig machen kann". Auf solche Geschäftsmodelle sei das Verbraucherrecht nicht vorbereitet und brauche dringend ein Update. Pop mahnte die EU daher, "den digitalen Verbraucherschutz in der kommenden Legislaturperiode ganz oben auf die Agenda" zu setzen. Gegen Temu hat unterdessen auch die europäische Verbraucherschutz-Dachorganisation Beuc gemeinsam mit 17 Landesgruppen Beschwerde wegen DSA-Verstößen erhoben.

(mki)